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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

I.

Die zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden AG genannt) und dem Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere wird ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis nicht geschuldet. Die durch den AN als Berater erbrachten Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische oder verwaltungsinterne Entscheidung des AG vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

II.

Der AN ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechtsfragen werden von Seiten des AN aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt, noch erbracht. Diese Leistungen sind vom AG selbst bereitzustellen.

III.

Der AN erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vom AG oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden durch den AN auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim AG.

IV.

Der AN erbringt seine Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Die Leistungserbringung kann auch in (fern-) mündlicher Form erfolgen.

V.

Die Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des AG von Seiten des AN anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

VI.

Die Haftung des AN für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Vertrages ist auf die Partnerschaft i. S. d. Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.

VII.

Der AN sichert zu, dass er gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit seiner Berater-Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert ist. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.

Diese Regeln gelten auch, wenn der AN für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften sollte.

VIII.

Im Falle einer mangelbehafteten Leistung ist der AN zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem AG die gesetzlichen Rechte zu.

IX.

Die im Zusammenhang mit dem Dienstvertrag erhobenen und bekannt gewordenen Daten werden nur zur Durchführung des Vertrages, zu steuerlichen Zwecken und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken gespeichert (siehe den Punkt Datenschutz auf der Startseite von: www.Vergabe-Hife.de)

X.

Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, werden zwischen den Vertragsparteien im gegenseitigen Einverständnis schriftlich vereinbart.

XI.

Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind der Geschäftssitz des AN.

AGB: Infos
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