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TÄTIGKEITSFELDER

Sie sind öffentlicher Auftraggeber oder Privatunternehmer, Bieter, Bewerber oder Interessent?


Über die Beratungsplattform „www.vergabe-hilfe.de“ haben Sie die Möglichkeit, sich zu Ihren Fragen des öffentlichen Auftragswesens beraten zu lassen. Sie erhalten Hinweise oder Empfehlungen hinsichtlich der korrekten Anwendung der Vergaberichtlinien und deren Regelungsinhalt. In direkter Abstimmung mit Ihnen werden unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Möglichkeiten Ihre Vorstellungen in den Vergabeunterlagen vergaberechtssicher berücksichtigt und Angebote gelangen in die letzte Wertungsphase.

Dies beinhaltet im Wesentlichen:

  1. Beratung und Unterstützung in der Angebotserstellung oder bei der Prüfung der Vergabeunterlagen.


--> Öffentliche Auftraggeber:

      Einhaltung der vergaberechtlichen Grundprinzipien im Bereich VOL, UVgO, VOB, LVG, GWB (4. Teil), VGV, EU VOB und Möglichkeiten         und Grenzen des

  • Wettbewerbsgrundsatzes,

  • Gleichbehandlungsgrundsatzes,

  • Transparenzgebotes,

  • Diskriminierungsverbotes.                                   

Darüber hinaus erhalten Sie Unterstützung und Beratung bei der

  • Durchführung von Markterkundungen,

  • Erstellung von Angebotsaufforderungsschreiben,

  • Überprüfung der Zuverlässigkeit / Eignung der in Frage kommenden Unternehmen,

  • Festlegung von Fristen.


--> Private Unternehmen bzw. Bieter, Bewerber oder Interessenten:

  • Prüfung auf Vollständigkeit des Angebotes,

  • Prüfung der Ausschreibung des öffentlichen Auftraggebers auf Einhaltung der vergaberechtlichen Grundprinzipien (siehe oben),

  • Prüfung der Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers in den Vergabeunterlagen,

  • Unterstützung im Bewerbungsprozess.


  2. Beratung und Unterstützung in der Angebotsphase bzw. Bewerbungsphase.


--> Öffentliche Auftraggeber:

  • Veröffentlichung unter den relevanten Ausschreibungsmedien,

  • Überprüfung von Angebotsaufforderungsschreiben vor Versand,

  • Beantwortung von Bieterfragen.

      

--> Private Unternehmen bzw. Bieter und Bewerber:

  • Registrierung bei den relevanten Ausschreibungsmedien,

  • Übernahme der Angebotswertung,

  • Übermittlungen von Fragen und Klärung von Unklarheiten an und mit dem jeweiligen öffentlichen Auftraggeber.

  3. Fernmündliche Beratung während des laufenden Vergabeverfahrens.

  

  4. Beratung und Unterstützung während der Angebotswertungsphase.


--> Öffentliche Auftraggeber:

  • Überprüfung der formellen Vorgaben (Vollständigkeit der Angebote, fristgerechter Eingang),

  • Überprüfung auf Einhaltung der Eignungskriterien,

  • inhaltliche Kontrolle des Angebotes,

  • vergleichende Wertung der eingegangenen Angebote.

             

--> Private Unternehmen bzw. Bieter oder Bewerber:

  • Unterstützung bei Nachfragen des öffentlichen Auftraggebers oder Nachforderungen von Unterlagen oder Erklärungen.


  5. Beratung und Unterstützung während der Zuschlagsphase.


--> Öffentliche Auftraggeber:

  • Erstellung von Zuschlags- oder Absageschreiben,

  • Hilfe bei der Beachtung von Fristen (Wartefristen),

  • Bearbeitung von Bieteranträgen aufgrund eines Ausschlusses,

  • Einholung von Gewerbezentralregisterauskünften.


--> Private Unternehmen bzw. Bieter oder Bewerber:

  • Überprüfung von Absageschreiben und voraussichtlichen Zuschlagsankündigungen,

  • Anträge zur Aufklärung von Ausschlussgründen,

  • Hinweise zu Rechtschutzmöglichkeiten.


  6. Beratung und Unterstützung bei der Dokumentation des Vergabeverfahrens.

"ZÖGERN SIE NICHT MEINE BERATUNGSLEISTUNGEN IN ANSPRUCH ZU NEHMEN. BEI DER ENORMEN HÖHE VON AUFTRAGSWERTEN, DER ZUNEHMENDEN BEREITSCHAFT VERGABEKAMMERN ANZURUFEN UND DIE WACHSENDE ANZAHL AN SANKTIONEN DURCH PRÜFUNGSINSTANZEN LASSEN EINE FACHKUNDIGE BERATUNG ZU EINEM UNVERZICHTBAREN BESTANDTEIL WERDEN, UM ERFOLGREICH UND VERGABERECHTSSICHER DEN VERGABEDSCHUNGEL ZU DURCHQUEREN."


Ihr Vergabeberater

gez. Thilo Hennig

Tätigkeitsfelder: Willkommen
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